Hier finden Sie Hinweise für Aufsichtspersonen
Achten Sie während des Gebrauchs immer auf die Hüpfburg und die Personen auf der Hüpfburg. Es ist ein Aufseher zu benennen, der für die Benutzer erkennbar ist.
Der Aufseher muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich dieser Bedienungsanleitung bewusst sein.
Der Aufseher muss mit Hilfe von Signalen (Pfeifen) die Aufmerksamkeit der Benutzer auf sich ziehen.
Im Notfall (z.B. Stromausfall oder gerissene Naht oder gerissenes Material) müssen alle Benutzer so schnell wie möglich die Hüpfburg verlassen. Die Hüpfburg kann erst wieder verwendet werden, wenn die Betriebssicherheit wieder hergestellt wurde.
Wenn Sie Zweifel an der Nutzungsqualität und/oder der Sicherheit der Hüpfburg haben, wenden Sie sich immer an den Lieferanten der Hüpfburg.
Die Verwendung der Hüpfburg in Kombination mit Alkohol und/oder Drogen ist strengstens verboten.
Benutzer mit erkennbaren körperlichen Einschränkungen (z.B. gebrochene Hand/Bein) dürfen die Hüpfburgt nicht benutzen.
Bei Regen, Schnee, Gewitter oder Wind (ab Windstärke 5) ist der Betrieb der Hüpfburg sofort einzustellen.
Schmuck wie Ketten Armbänder und Ähnliches sowie Brillen dürfen nicht mit auf die Hüpfburg.
Benutzer dürfen nicht mit Schuhe auf die Hüpfburg und auch keine Gegenstände mit auf die Hüpfburg nehmen. Es darf auch kein Essen oder Trinken mit auf die Hüpfburg und auch keine Kaugummis.
Klettern auf das Dach und/oder die Seitenwände ist strengstens verboten.
Die maximale Anzahl der Benutzer der jeweiligen Burg darf nicht überschritten werden.
Benutzer die sich nicht an die "Regeln" halten müssen von der Hüpfburg entfernt werden.