Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Mieter ist berechtigt bis 24 Std. vor Beginn der Mietzeit den Vertrag zu stornieren für diesen Fall entstehen Stornokosten in Höhe von 50% des Mietpreises.
Bei Wetterbedingter Stornierung wie Starkregen, Gewitter und Sturm ist eine kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Anlieferung möglich.
Der Mieter ist verpflichtet, entsprechend Strom 230V am Aufbauort zur Verfügung zu stellen, der Aufbauort muss ebenerdig und frei von Scherben, Splitt etc sein.
Die Hüpfburg muss beim Aufbau auf einer Grünfläche im Boden verankert werden, beim Aufbau auf Pflasterstein oder anderen betonierten Flächen bitte vorher abklären.
Wenn an den Geräten ein Defekt auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und das Gerät abzuschalten. Reparaturversuche sind verboten.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache und deren Zubehörteile in vollem Umfang, sofern dies auf sein Beschulden basiert. Bei irreparablen Beschädigungen hat der Mieter den vollen Zeitwert des Spielgerätes oder dem sonstigen Mietgegenstand zu entrichten, nicht zurückerstattetes Zubehör wird in Rechnung gestellt. Etwaige Reinigungskosten, die durch den Mieter entstehen, werden in Rechnung gestellt.
Unsere Hüpfburgen müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Das Betreiben ohne Aufsicht ist untersagt und fahrlässig.
Die Einweisungen des Vermieters sind Folge zu leisten.
Die Benutzung der Hüpfburgen erfolgt auf eigene Gefahr und der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme, bis zur Rückgabe der Mietsachen, dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Er stellt den Vermieter von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei, sofern sie nicht auf Verschulden des Vermieters basieren.
Bei starken Wind (ab Windstärke 5), Starkregen und Gewitter verpflichtet sich der Mieter, die Hüpfburg unverzüglich zu sperren, abzuschalten und mit einer Plane abzudecken.
Zahlung erfolgt bei Lieferung oder Übergabe in bar.
Mit den Hüpfburgen und auch den anderen Mietgegenständen muss sorgsam umgegangen werden. Schäden die mutwillig oder durch unsachgemäßen Betrieb oder Behandlung (Verschmutzungen, Nässe) entstanden sind werden im vollem Umfang dem Mieter in Rechnung gestellt, sofern sie auf sein Verschulden basieren.
Sollten gemietete Artikel nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht oder gegeben werden, so wird pro begonnenen Tag ein weiterer Tagesmietpreis lt. Vertrag in Rechnung gestellt.
Im Falle von höherer Gewalt wird der Vermieter von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Mieter frei und schuldet keinen Schadensersatz. Höhere Gewalt sind zum Beispiel schlechte Witterungsverhältnisse, die den Auf- und Abbau von unseren Hüpfburgen und sonstigen Mietgegenständen verzögern oder verhindern, dazu zählen auch andere ungewöhnliche Ereignisse, die auch besondere, nach Lage der Umstände von ihm zu erwartene Sorgfalt nicht verhindert werden können, wie z.B. ein Verkehrsunfall, ein Todesfall oder etc.
Lieferverzögerungen der Mietgegenstände aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen die dem Vermieter die Lieferung erschweren oder unmöglich machen- z.B.unerwartende Defekte, Betriebsstörungen, Krankheit oder ähnliches hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Für den Mieter entstehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche, für beide Seiten nie höher als die vereinbarte Mietzahlung.
Bei beständiger Unwettervorhersage für den Mietzeitraum behalten wir uns vor, von dem Vertrag aus Sicherheitsgründen zurückzutreten.
Unsere Preise sind Tagespreise. Der Mietzeitraum für einen Tag beträgt 8 Stunden. Abweichende Mietzeiten sind nach Absprache möglich.